02.05.2023 | Leihbeschäftigte erhalten eine Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind. Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Antrag an den Arbeitgeber (Leihunternehmen) gestellt werden: bis spätestens 30. Mai für die Extrazahlung zum Urlaubsgeld 2023.